Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März und dem 30. September 2025 beantragt werden. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.
Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen erforderlich. Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, erhalten im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes unter Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.
Richtlinien:
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025
Formulare:
Online-Antrag auf Heizkostenzuschuss
Antragsformular HKZ_2025
28.02.2025