Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Silvesterfeuerwerk
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet generell verboten ist. Aufgrund der Ausgangsregelungen der geltenden 2. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung können auch keine Ausnahmen erteilt werden.
Neujahrswünsche von Haus zu Haus (Neujahrlen)
Ebenfalls in den Ausgangsregelungen der geltenden 2. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung festgehalten ist, dass das Verlassen des privaten Wohnbereiches nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist. Dazu zählen etwa berufliche Zwecke oder die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
Laut Information der Bezirkshauptmannschaft Landeck ist das Verlassen des privaten Wohnbereiches zum Zwecke der Überbringung von „Neujahrswünschen von Haus zu Haus“ von den Ausnahmebestimmungen nicht erfasst und somit unzulässig.
Es wird daher dringend empfohlen, sich an die geltenden Ausgangsregelungen zu halten und zum Schutz der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger auf Silvesterfeuerwerke und den Brauch "Neujahrlen" am 01.01.2021 zu verzichten!
Ein Emailauszug der BH Landeck findet sich im Anhang.
Wir wünschen einen guten Rutsch in das Jahr 2021!
Bürgermeister Harald Bonelli
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30.12.2020