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Aufgrund der geringen Niederschläge über die Feiertage und der derzeit vorherrschenden Trockenheit herrscht aktuell in Nordtirol erhöhte Waldbrandgefahr. Das Land Tirol hat in den vergangenen Tagen entsprechend auf die Gefahr hingewiesen und um notwendige Vorsicht gebeten. Angesichts der weiter anhaltenden Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz das Entzünden und Hantieren mit Feuer im Wald und Gefährdungsbereichen verboten. Hierzu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, wie insbesondere von Zündhölzern, Zigaretten bzw. das Abfeuern von Feuerwerkskörpern. Von diesem Verbot umfasst sind auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen. Das Verbot gilt zudem für jene Gefährdungsgebiete, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen (etwa auf Wiesen neben Wäldern).
Weitere Informationen:
LINK zum ganzen Bericht: https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/waldbrand-verordnung-fuer-nordtirol/
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29.12.2025